Waffenrecht

Waffen und allgemeine Informationen

Online-Anträge der Waffenbehörde

Aktuelles:

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021
Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

Kurzbeschreibung
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.

          

Ausführliche Beschreibung 

    

Kosten
Waffenrechtliche Erlaubnisse sind wie auch andere staatliche Erlaubnisse gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebühren können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) erfragen oder über die entsprechende Leistungsbeschreibung (siehe "Verwandte Themen") aufrufen. 

Formulare/Anträge:

Verwandte Themen:

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